AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tarife und Laufzeit: Die Trainingsvereinbarung im Rahmen des TRAININGSEFFEKT-Abos wird für eine Laufzeit von 26 oder 52 Wochen geschlossen. Der Wochenbeitrag berechtigt zu einem EMS-Training pro Woche. Der Gesamtwert der 10er-Karte, des Einzeltrainings oder eines Probetrainings ist im Voraus in bar oder per EC-Cash zu begleichen. Die 10er-Karte ist nicht übertragbar. TRAININGSEFFEKT berechnet den vereinbarten Wochenbeitrag ab der Woche in der das erste Training stattfindet.

Kündigung: Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 12 Wochen bzw. 4 Wochen bei einer 26-Wochen-Vereinbarung zum Ende der oben genannten Erstlaufzeit kündbar. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag um 52 Wochen(außer bei der 26-Wochen-Vereinbarung nur um 26 Wochen). Weitere Vertragsverlängerungen belaufen sich immer auf 52 Wochen bei ein er 52-Wochen Vereinbarung und 26 Wochen bei einer 26-Wochen Vereinbarung. Verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit, ist für die weitere Laufzeit der bisher vereinbarte Beitrag wöchentlich zu entrichten. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Eine außerordentliche Kündigung im Krankheitsfall ist nur möglich, wenn eine dauerhafte Kontraindikation für EMS-Training vorliegt. Eine vorzeitige Kündigung ist bei Umzug möglich, sobald eine amtliche Anmeldebescheinigung des neuen Wohnorts zuzüglich der Vermieterbestätigung oder eines Mietvertrages vorgelegt wird und dieser außerhalb des Einzugsbereichs von 25km um ein TRAININGSEFFEKT-Trainingscenter liegt.

Beiträge und Gebühren: Der Beitrag ist zweiwöchentlich im Voraus, zu zahlen. Die TRAININGSEFFEKT Studiogebühr, das TRAININGSEFFEKT-Startpaket sind mit Vertragsabschluss fällig. Die Pflicht zur Beitrags- und Gebührenzahlung bleibt auch dann bestehen, wenn der/die Abonnent/in die Leistungen nicht in Anspruch nimmt aus Gründen, die er/sie selbst zu vertreten hat. Dies gilt auch für die Nutzung der 10er-Karte im Rahmen des TRAININGSEFFEKT Tarifs. Wenn das Mitglied mit der Entrichtung von insgesamt 4 Wochengebühren in Verzug gerät, werden die Gebühren für die restliche Vertragslaufzeit auf einmal fällig. Mahnschreiben werden mit € 10,00 berechnet.

Einzugsermächtigung: Die Beiträge und Gebühren sind im Rahmen der TRAININGSEFFEKT-Mitgliedschaft per Einzugsermächtigung zu entrichten. Durch das Mitglied zu vertretende Rücklastschriften werden jeweils mit € 10,- berechnet. Kontoänderungen sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen.

Ruhezeit: Stilllegungen für Urlaub oder sonstige Verhinderungen, die eine Teilnahme am Training nicht ermöglichen sind auf maximal 4 Wochen pro Jahr begrenzt. Stilllegung für Krankheiten werden ab einer Dauer von 2 Wochen und nur mit Attest oder Krankmeldung berücksichtigt. Sollte ein Mitglied schwanger werden oder für eine Zeitdauer von maximal 12 Monaten beruflich bedingt ins Ausland gehen, wird der Vertrag aufgelöst. Hierzu sind ein ärztliches Attest über die Schwangerschaft oder eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über den Auslandsaufenthalt zeitnah zu erbringen. Treten absolute Kontraindikationen, wie in der Anamnese abgeklärt nachträglich auf, wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Hierzu ist ein ärztliches Attest über die absolute und dauerhafte Kontraindikation notwendig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Schlussbestimmungen: Die Haftung von TRAININGSEFFEKT für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig sein, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen weiter. Statt der unwirksamen Regelung gilt das Gesetz bzw. eine gesetzliche Regelung. Ergänzend gilt die in der Beratung unterschriebene Gesundheitsaufklärung. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Anschrift, bei Bankeinzug auch Kontoänderung, sind TRAININGSEFFEKT unverzüglich mitzuteilen.